Konservierung
Unsere Losung lautet: allerdings nicht restaurieren – wohl aber konservieren. Nach dieser Zweckunterscheidung ist jede einzelne Maßregel zu beurteilen. Man konserviere, solange es irgend geht, und erst in letzter Not frage man sich, ob man restaurieren will.
Zur Konservierung zählen zunächst einmal alle substanzerhaltenden Maßnahmen, die weitere Verluste und Schädigungen verhindern und den natürlichen Alterungsprozess weitgehend verlangsamen. Sie dienen erstrangig dem Erhalt des Kunstwerkes und haben nicht bzw. nur als Nebeneffekt die Verbesserung der ästhetischen Erscheinung zum Ziel. Zu den konservatorischen Arbeiten gehören beispielsweise Festigungsarbeiten an Konstruktion, Trägermaterial, Bild- und Fassungsschicht. Auch die Oberflächenreinigung gehört zu den konservierenden Arbeiten, da sich Schmutzauflagen schädigend auf die historischen Oberflächen auswirken, etwa weil sie den Befall durch Mikroorganismen etc. begünstigen.
Neben den eben genannten Arbeiten, die direkt am Objekt durchgeführt werden, gibt es auch konservierende Maßnahmen, die der Vorbeugung von Schäden dienen. Hierbei spricht man von „Präventiver Konservierung“. Maßnahmen der Präventiven Konservierung werden in der Regel nicht am Objekt selbst vorgenommen, sondern betreffen vielmehr dessen Umfeld. So können beispielsweise durch die Optimierung der klimatischen Umfeldbedingungen Schäden vermieden werden. Ebenfalls für den Erhalt begünstigend wirken sich die regelmäßige Wartung und Pflege von Kunst- und Kulturgut, sowie die fachgerechte Lagerung und Aufbewahrung aus. Gerne berate ich Sie zu diesen Themen!